Zum Inhalt springen
ReadingYouFive

Die Prüfung in Spanien ablegen

Der Rahmen ist europäisch, die Ausgestaltung national. Hier ist das Verfahren in Spanien, mit den Texten, auf denen es beruht.

Zuständige Behörde

Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA). Sie genehmigt die Bewertungsmethode der spanischen Prüfungsstellen sowie deren Bewerter und Gesprächspartner, führt die Aufsicht über sie und trägt den Vermerk in die Lizenzen ein, für die sie die zuständige Behörde ist.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage bleibt Punkt FCL.055 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 — der oben beschriebene europäische Rechtsrahmen. Die Orden FOM/1146/2019 vom 13. November 2019 (BOE-A-2019-16892, veröffentlicht am 25. November, in Kraft seit dem 26. November) ergänzt ihn, indem sie die Prüfungsstellen, die Bewerter und die verwaltungsmäßige Eintragung regelt. Sie hob die Orden FOM/896/2010 auf.

Prüfungsformat

Es gibt keine einheitliche nationale Prüfung: Jede Prüfungsstelle entwickelt ihre eigene Methode, die der vorherigen Genehmigung durch die AESA bedarf. Die Genehmigung wird unbefristet erteilt, vorbehaltlich des Fortbestehens der Voraussetzungen, der laufenden Aufsicht und einer erneuten Genehmigung bei Änderung der Methode.

Diese Freiheit bleibt gleichwohl eingegrenzt. Artikel 9.1 schreibt verbindliche Bestandteile vor — keine Auswahlliste, aus der die Prüfungsstelle wählen könnte: Prüfungen zum Hörverständnis; Prüfungen zum mündlichen Ausdruck oder zur Konversation; Gespräche über alltägliche, konkrete und berufsbezogene Themen; Gespräche, die ausschließlich auf sprachlicher Interaktion ohne Sichtkontakt beruhen.

Dauer

Der Text legt keine Dauer fest, weder eine Mindest- noch eine Höchstdauer. Sie hängt von der genehmigten Methode der jeweiligen Prüfungsstelle ab: Erkundigen Sie sich bei der von Ihnen gewählten Stelle.

Bewertung

Das im Zeugnis ausgewiesene Ergebnis entspricht der niedrigsten Stufe, die bei den Sprachfertigkeiten der Skala erreicht wurde — fünf Bereiche auf Stufe 5 und ein einziger auf Stufe 4 ergeben ein Endergebnis von 4.

Die Zuerkennung der Stufe 6 erfordert zwei Bewerter (Artikel 9.3).

Gültigkeit

Sie wird nicht von Spanien, sondern durch Punkt FCL.055(c) festgelegt: 4 Jahre auf Stufe 4, 6 Jahre auf Stufe 5, keine regelmäßige Neubewertung auf Stufe 6.

Stufe 6 ohne Ablegen der Bewertung

Es bestehen zwei Wege: die Anerkennung als Muttersprachler (Artikel 6) oder der Besitz eines in Anhang II aufgeführten C2-Zeugnisses für die betreffende Sprache. Für den Weg des Muttersprachlers genügen Staatsangehörigkeit oder Geburtsort nicht: Verlangt wird zusätzlich ein amtlicher Nachweis, dass die Schulpflicht in dieser Sprache absolviert wurde.

Besonderheiten

  • Gesprächspartner und Bewerter sind zwei verschiedene Funktionen: Der erste führt den mündlichen Austausch, ohne zu benoten, der zweite erkennt die Stufe zu. Die Unterscheidung ist funktionsbezogen, nicht personenbezogen — wer als Bewerter genehmigt ist, kann auch die Rolle des Gesprächspartners übernehmen.
  • Jede Prüfungsstelle muss über mindestens fünf Fassungen der Prüfung verfügen und je Personalkategorie und Sprache jährlich mindestens eine weitere hinzufügen (Artikel 14.5). Ziel sind Sicherheit und Erneuerung der Prüfungen; der Text gewährleistet jedoch nicht, dass ein Bewerber niemals zweimal derselben Fassung begegnet.
  • Die AESA akzeptiert Zeugnisse von Prüfungsstellen, deren Methode von der zuständigen Luftfahrtbehörde eines anderen Staates nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 genehmigt wurde. Gemeint sind genau diese Stellen — kein allgemeines Sprachzertifikat und kein kommerzieller Test.
  • ⚠️ Anhang IV wird bisweilen für ein Vorbereitungsprogramm für Piloten gehalten. Das ist er nicht: Er ist das Programm eines Lehrgangs von mindestens 40 Stunden über das reale Umfeld der Luftfahrtkommunikation, bestimmt für Bewerter und Gesprächspartner, die nicht — oder nicht mehr — Piloten oder Fluglotsen sind (Artikel 11.2).

Quellen