Die Prüfung in Belgien ablegen
Der Rahmen ist europäisch, die Ausgestaltung national. Hier ist das Verfahren in Belgien, mit den Texten, auf denen es beruht.
Zuständige Behörde
Belgische Zivilluftfahrtbehörde (BCAA), Teil des FÖD Mobilität und Transportwesen. Die belgischen Prüfungsorganisationen werden vom Minister oder vom Generaldirektor der BCAA anerkannt, der die von ihnen zu erfüllenden Bedingungen festlegt (Artikel 4).
Rechtsgrundlage
Königlicher Erlass vom 19. März 2014 zur Regelung der Sprachkenntnisse in der Zivilluftfahrt, veröffentlicht im Moniteur belge / Belgisch Staatsblad vom 22. Mai 2014 (Nummer 2014014230), in Kraft seit dem 1. Juni 2014. Er hebt den Königlichen Erlass vom 30. Juni 2008 auf.
Welche Sprache für welche Flüge
- Englisch ist erforderlich, sobald der Flug in kontrolliertem Luftraum stattfindet oder den Fluginformationsdienst (FIS) in Anspruch nimmt.
- Außerhalb des kontrollierten Luftraums und ohne Inanspruchnahme des FIS lässt der Erlass Englisch oder eine vom betreffenden Flugplatz verwendete Landessprache zu. Belgien hat drei Landessprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch.
- In der Praxis beschränkt eine Lizenz ohne Vermerk Englisch den Piloten somit auf unkontrollierte Flugplätze und unkontrollierten Luftraum, ohne FIS-Kontakt.
Format und geforderte Stufe (Artikel 3)
Der Erlass legt kein nationales Format fest: Er verweist unmittelbar auf Punkt FCL.055(b) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 — den oben beschriebenen europäischen Rechtsrahmen. Die Bewertung erstreckt sich auf die sechs ICAO-Deskriptoren, und Stufe 4 ist die geforderte Mindeststufe.
Wo die Prüfung abgelegt werden kann (Artikel 4)
Die Sprachkenntnis wird durch das Bestehen einer Prüfung bei einer Organisation nachgewiesen, die vom belgischen Minister oder Generaldirektor, von der Luftfahrtbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder von derjenigen Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz anerkannt ist.
Das bedeutet keine Anerkennung ohne Weiteres. Die BCAA verlangt ihre *vorherige* Genehmigung, wenn der Inhaber einer belgischen Lizenz von einer Prüfungsstelle oder einem Prüfer bewertet werden möchte, die einer anderen Behörde unterstehen. Der Fall einer übertragenen europäischen Lizenz, die bereits Sprachvermerke trägt, liegt anders: Diese Vermerke werden übernommen. Erkundigen Sie sich vor der Buchung bei der BCAA.
Gültigkeit und Erneuerung
- Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach Punkt FCL.055(c) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011: 4 Jahre auf Stufe 4, 6 Jahre auf Stufe 5, keine regelmäßige Neubewertung auf Stufe 6.
- Das Bestehen einer erneuten Prüfung erneuert den Vermerk für dieselben Zeiträume.
Besonderheiten
- Die Bewertung muss von einer von der Behörde genehmigten Organisation mit einem Qualitätssystem durchgeführt werden. Die BCAA verlangt insbesondere die Mitwirkung eines Sprachexperten und eines Experten für die betrieblichen Kompetenzen und stellt Anforderungen an die Aufzeichnung und an die Sprechfunk-Phraseologie.
- Da der Erlass auf den europäischen Rechtsrahmen verweist, legt er selbst weder eine Dauer noch eine Zahl von Prüfungsteilen fest: Der konkrete Ablauf unterscheidet sich von einer genehmigten Prüfungsstelle zur anderen.